Das Hochwasser in Süddeutschland hat einmal mehr bewiesen, wie wichtig funktionierende Telekommunikationsnetze in solchen Katastrophensituationen sind. Wo werden Wohngebiete evakuiert? Welche Straßen können sicher befahren werden? Wo wurden Notunterkünfte eingerichtet? Wie kann ich der Feuerwehr melden, dass Wasser in meinen Keller eingedrungen ist? Über Notfallhotlines und Handy-Apps wie NINA oder KATWARN werden Bürger zeitnah über die aktuelle Lage in ihrer Region informiert. Wenn Telefon-, Mobilfunk- oder Datennetze ausfallen, sind all diese Dienste nicht mehr verfügbar.
Die NIS2-Richtlinie der EU zur Cybersicherheit verlangt von Netzbetreibern daher ganz klar, dass nicht nur die Netztechnik selbst, sondern auch ihr „physisches Umfeld“ vor „Ereignissen wie Diebstahl, Feuer, Überschwemmungen und Telekommunikations- oder Stromausfällen“ geschützt werden muss. Gemeint sind damit vor allem die passiven Infrastrukturen wie Schächte, Rohre, Betriebs- und Überwachungsräume. Die technischen Lösungen dafür gibt es zum Beispiel bei LASER COMPONENTS.
Faseroptische Infrastruktursensoren reagieren auf die verschiedenen Änderungen in ihrer Umgebung wie Temperaturschwankungen oder Feuchtigkeit. Die meisten dieser Sensoren funktionieren rein optisch und benötigen daher keine eigene Stromversorgung. Die Signale werden über die ohnehin vorhandene Glasfaserleitung übertragen. An eine einzige Faser können dabei bis 80 verschiedene Sensoren und Detektoren angeschlossen werden.
Selbstverständlich verhindern auch diese Systeme nicht alle Schäden. Sie sorgen aber dafür, dass Netzbetreiber zeitnah auf Änderungen reagieren können und die Bevölkerung schnell und zuverlässig mit den lebenswichtigen Informationen versorgt wird.
„Die Situation in den bayerischen Hochwassergebieten zeigt wieder einmal, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von kritischen Infrastrukturen nicht umsonst bestehen“, sagt Dr. Andreas Hornsteiner, Leiter der Produktgruppe Netzwerktechnik bei LASER COMPONENTS. „Die neue EU-Richtlinie wird voraussichtlich noch dieses Jahr auch im deutschen Recht verankert und sieht teilweise drakonische Strafen vor. Die sollten aber nicht die Hauptmotivation zum Schutz von KRITIS sein. Im Vordergrund steht immer die Sicherheit von Bevölkerung und Öffentlichkeit.“